Update 20.06.09: "Solariengesetz" im Bundestag verabschiedet (Quelle: Bundestag, Photomed-Verband)
Am 19.06.2009 wurde das Solariengesetz in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Auf der Homepage des Bundestages kann das amtliche Protokoll eingesehen werden (Link). Unter dem Tagesordnungspunkt 54c findet sich die Annahme des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (Drucksachen 16/12276, 16/12787, 16/13299 und 16/13431).
In dem Gesetz wird das Solariumverbot für Jugendliche unter 18 Jahren festgelegt - Die Details werden der Ausführungsverordnung überlassen, zu der bisher nur ein Entwurf existiert (siehe Infoupdate 19.05.09). Was von diesem Entwurf übrig bleibt, ist ebenso ungewiss wie ein Datum für die Verabschiedung bzw. Zustimmung in Bundestag und Bundesrat.
Allerdings wird durch das gerade verabschiedete Gesetz bestimmt, dass die Regelungen für alle kommerziellen Betreiber von Solarien gleichermaßen gelten, d.h. nicht nur für Sonnenstudios sondern ebenso für Hotels, Schwimmbäder, Fitnesscenters etc., die künftig die Einhaltung der Altersgrenze kontrollieren müssen. Sobald das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Gültigkeit erreicht hat (wahrscheinlich im Herbst 2009), greift auch die Strafandrohungen bei nachgewiesenem Verstoss gegen das Solarienverbot für Jugendliche.